Stand: Mai 2012


Rechtsgutachten
"Nationale Umsetzung der neuen EU-Beschaffungs-Richtlinie"


Mit dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 1.11.2006 hat sich hinsichtlich der Einbeziehung von Umweltaspekten in das öffentliche Vergabeverfahren die Rechtssicherheit für öffentliche Auftraggeber verbessert. Für alle europaweiten Ausschreibungen sind von diesem Zeitpunkt an die Abschnitte 2 bis 4 der im Jahr 2006 überarbeiteten Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A sowie die VOF anzuwenden. In diesen wird nun explizit erwähnt, an welchen Stellen eines öffentlichen Vergabeverfahrens Umweltbelange Berücksichtigung finden können.

Auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hat das Umweltbundesamt das "Rechtsgutachten Nationale Umsetzung der neuen EU-Beschaffungs-Richtlinien" durch das Öko-Institut e.V. und Prof. Versteyl Rechtsanwälte erstellen lassen, das die Möglichkeiten für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung umfassend aufzeigt.

Hinweis: Das Rechtsgutachten wird derzeit aktualisiert und baldmöglichst in der überarbeiteten Form veröffentlicht.


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