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Internationale Klimapolitik
Kyoto-Protokoll
Stand: August 2011
Kyoto-Protokoll
Auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto 1997 (COP 3) haben die Vertragsstaaten das sogenannte "Kyoto-Protokoll" verabschiedet. In dem Protokoll verpflichten sich die Industriestaaten verbindlich dazu, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase - u.a. Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) - im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei haben die einzelnen Länder unterschiedliche Verpflichtungen zur Emissionsminderung akzeptiert (z. B. Japan 6%, Russland +/-0%). Die EU mit ihren damals 15 Mitgliedstaaten (EU-15) hat ihre gemeinschaftliche Kyoto-Verpflichtung von 8% innerhalb der EU umverteilt, so dass z.B. Deutschland 21%, Großbritannien 12,5% und Frankreich +/-0% erbringen müssen.
Das Protokoll ist ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik, da es erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele für Industrieländer festlegt und mit einem klaren Zeitrahmen versieht. Konkrete Details zur Umsetzung des Protokolls hatte die Klimakonferenz in Kyoto 1997 jedoch noch nicht geklärt. Diese Fragen waren Gegenstand der Verhandlungen auf den Konferenzen in Buenos Aires 1998, Bonn 1999, Den Haag 2000, Bonn 2001 und Marrakesch 2001. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Verhandlungen noch scheitern würden, weil die Positionen der verhandelnden Staaten zu weit auseinander lagen. Zentraler Streitpunkt waren dabei Art und Umfang der verschiedenen Möglichkeiten, Treibhausgase zu mindern (siehe
Senken und
Kyoto-Mechanismen).
Einen weiteren Rückschlag erlebten die Verhandlungen Anfang 2001, als die damals neu gewählte US-Regierung erklärte, sie würde das von ihrer Vorgängerregierung mitverhandelte Kyoto-Protokoll nicht mittragen. Trotz der Enthaltung der USA konnte jedoch auf der Klima-konferenz in Bonn im Juli 2001 (COP 6 bis) ein Durchbruch erzielt werden. Die Umweltminister von über 180 Staaten einigten sich dort in den strittigsten Fragen auf einen politischen Kompromiss; die kurz darauf folgende Klimakonferenz in Marrakesch im November 2001 (COP 7) hat dann ein Paket von Entscheidungen zu dem Bonner Beschluss verabschiedet, das den Verhandlungsprozess zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls abschloss und alle Regeln zur Durchführung des Kyoto-Protokolls enthält, u.a. zu den sogenannten Kyoto-Mechanismen, den Senken, der Erfüllungskontrolle und den Hilfen für Entwicklungsländer.
Senken
Wälder, Böden und Meere sind bedeutende natürliche Speicher von Kohlenstoff, sie binden Kohlenstoff aus der Atmosphäre. Das Kyoto-Protokoll erlaubt es, bis zu einem gewissen Maße, forstwirtschaftliche Aktivitäten wie Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung in die CO2-Bilanzierung mit einzubeziehen.
Die Anrechnung dieser sogenannten Kohlenstoff-Senken hat jedoch gleich mehrere Haken: Erstens besteht bei Senken die Gefahr, dass sie ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher jederzeit wieder aufgeben könnten, zum Beispiel durch Waldbrände. Zweitens ist es sehr schwierig zu bemessen, welche forstwirtschaftlichen Aktivitäten ohnehin stattgefunden hätten und welche zusätzlich, d.h. ausschließlich aus Gründen des Klimaschutzes stattfinden. Diese Aktivitäten zu identifizieren und dann auch noch zu berechnen, wie viel Kohlenstoff genau dadurch gebunden wird, ist höchst schwierig. Drittens wächst - bedingt durch den Düngungseffekt der zunehmenden Treibhausgasemissionen - die Vegetation der Nordhalbkugel stark an, der Bestand an Senken nimmt also ohne gezielte Maßnahmen zu.
Eine großzügige Anrechnung von Senken zur Treibhausgasreduktion könnte dazu führen, dass große Staaten wie Russland und Kanada ihre Emissionen noch einmal erheblich steigern dürften, anstatt sie zu reduzieren. Sie könnten ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll erfüllen, ohne zusätzliche Anstrengungen zur Emissionsminderung in anderen Bereichen zu unternehmen.
Ratifizierung des Kyoto-Protokolls
Seit dem 16. Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft. Damit es völkerrechtlich wirksam werden konnte, musste es zuvor von den nationalen Parlamenten der beteiligten Staaten ratifiziert werden. Im Kyoto-Protokoll sind zwei Bedingungen festgelegt, die für sein Inkrafttreten erfüllt sein müssen:
- Mindestens 55 Staaten der Klimarahmenkonvention müssen das Protokoll ratifizieren.
- Diese Staaten müssen mindestens 55% der CO2-Emissionen der Industrieländer von 1990 auf sich vereinigen.
Die zweite Bedingung war erst erfüllt, nachdem Russland im November 2004 nach langem Zögern das Kyoto-Protokoll ratifiziert hatte. Die USA und Australien hatten zuvor erklärt, das Kyoto-Protokoll national nicht umzusetzen. Da die USA für rund 35% und Russland für rund 16% der CO2-Emissionen der Industrieländer in 1990 verantwortlich sind, hätten die benötigten 55% ohne eines dieser beiden Länder nicht erreicht werden können.
Inzwischen haben 189 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Japan, sowie wichtige Entwicklungs- und Schwellenländer wie Brasilien, China, Mexiko, Indien, Südafrika und Südkorea. Auch Australien hat nach langem Zögern das Kyoto-Protokoll 2007 ratifiziert. Die USA sind damit das einzige verbleibende Industrieland, das die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls weiterhin ablehnt.
Die "erste Verpflichtungsperiode" des Kyoto-Protokolls von 2008 bis 2012
Nach dem derzeitigen Stand wird Deutschland sein Kyoto-Ziel (21%) deutlich übererfüllen: Bis Ende 2009 konnten die nationalen Treibhausgasemissionen bereits um 28,7% gegenüber 1990 gesenkt werden. Auch die Europäische Union (EU-15) wird ihre Kyoto-Verpflichtung (8%) aller Voraussicht nach erfüllen: Bis 2009 betrug der Rückgang der Emissionen der EU-15-Staaten 12,7% gegenüber 1990. Die heute 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) haben ihre Emissionen bis 2007 sogar um 17,4% gesenkt - und das bei stetig steigendem Wirtschaftswachstum. Damit wird deutlich, dass innerhalb der EU eine Abkopplung von Wachstum und Emissionsrückgang erreicht wurde.
Im Vergleich dazu sind die Gesamtemissionen aller Industriestaaten mit Kyoto-Verpflichtungen zwischen 1990 und 2008 lediglich um 6,1% gesunken. Weltweit zeigt der Emissionstrend zudem in eine ganz andere Richtung: Bis 2006 ist der globale Treibhausgasausstoß um rund 24% gegenüber 1990 angestiegen. Dafür verantwortlich sind neben einigen Industrieländern insbesondere die wirtschaftlich rasch wachsenden Schwellenländer wie China und Indien, deren Emissionen kontinuierlich stark anwachsen.
Dies macht deutlich: Wenn die gravierenden Folgen des Klimawandels verhindert werden sollen, muss die gesamte Weltgemeinschaft deutlich entschlossener Handeln als bisher.
Eine "zweite Verpflichtungsperiode" des Kyoto-Protokolls
Ende 2012 läuft die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls aus und neue, international verbindliche Emissionsreduktionsverpflichtungen für die Zeit danach sind bisher noch nicht vereinbart worden. Ein neues, umfassendes und verbindliches Klimaabkommen unter Einbezug der USA und der großen Schwellenländer, ist bisher noch nicht in Reichweite. Viele Entwicklungsländer fordern eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, damit die Industrieländer ihrer historischen Verantwortung für den Klimawandel gerecht werden.
Deutschland und die EU setzen sich für rechtlich verbindliche Minderungsziele ein, so wie sie das Kyoto-Protokoll kennt. Ein verbindlicher Rechtsrahmen bietet Transparenz, sichert vorhersehbare Planungsgrundlagen für Staaten und private Akteure und schafft Vertrauen, dass Zusagen tatsächlich eingehalten werden. Einen solchen Rechtsrahmen auf UN-Ebene wollen Deutschland und die EU weiter ausbauen. Allein mit den Staaten, die im Kyoto-Protokoll Minderungsziele übernommen haben, lässt sich der Klimawandel aber nicht aufhalten: Diese haben einen Anteil von weniger als einem Drittel der globalen Emissionen, mit abnehmender Tendenz. Deshalb fordern Deutschland und die EU, dass auch die USA vergleichbare und die großen Schwellenländer angemessene und verbindliche Minderungsziele in einem zukünftigen Klimaabkommen übernehmen.
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| Datum | Bereich | Titel / Überschrift |
|---|---|---|
| Aktuell | Hintergrund | Stand der Ratifizierungen (weltweit) des Kyoto-Protokolls |
| April 2002 | Gesetz/Verordnung | Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz (Protokoll und Gesetz) |
| 25.02.2002 | EG-Rechtsvorschrift | EU-Ratifizierung des Kyoto-Protokolls |
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Weitere Informationen:
- Zum Kyoto-Protokoll:
Kyoto Protokoll im Volltext (englisch) auf der Seite des UNFCCC-Sekretariats
- Zur Fortentwicklung:
16. Vertragsstaaten-
konferenz der Klimarahmenkonvention und 6. Vertragsstaaten-
konferenz des Kyoto-Protokolls in Cancún, 2010 -
Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirates Globale Umweltveränderungen "Kassensturz für den Weltklimavertrag - Der Budgetansatz" (2009)
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