Gesetzesentwürfe im parlamentarischen Verfahren

Gesetze werden im parlamentarischen Verfahren durch den Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates verabschiedet. Verordnungen hingegen können grundsätzlich von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Grundlage ist aber auch hier ein Gesetz, in dem der Erlass von Verordnungen bestimmt ist. Durch diese gesetzliche Ermächtigung sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung geregelt. Darüber hinaus kann gemäß gesetzlicher Ermächtigung trotzdem noch eine Zustimmung - in der Regel des Bundesrates - erforderlich sein, ohne die eine Verordnung nicht rechtskräftig wird. Bei den Gesetzesentwürfen "in der regierungsinternen Abstimmung" handelt es sich um solche, die bisher nicht im parlamentarischen Verfahren sind.


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29.02.2012 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts 
29.02.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) 
24.08.2011 Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) 
16.02.2011 Entwurf: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels 
24.02.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften 
Dez. 2009 Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BImSchG - Entwurf) 


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