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Stand: 18.12.2009


Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährlichen Stoffen


Die beteiligten Kreise hatten bis zum 15. Januar 2010 Gelegenheit, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen (§ 23 des Wasserhaushaltsgesetzes v. 31. Juli 2009).


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