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Stand: Oktober 2007
Gebäude / Rechtsvorschriften
Energieeinsparverordnung
Die
Energieeinsparverordnung (EnEV)
begrenzt den zulässigen Energiebedarf von neuen Gebäuden (Niedrigenergiehausstandard). In der EnEV
wird ein durchgängiger Primärenergieansatz verfolgt. Gegenüber dem bis dahin angewandten
Endenergieansatz sind nunmehr auch die außerhalb der Gebäude entstehenden Verluste bei der
Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Energie bei der Ermittlung des zulässigen Energiebedarfs von
neuen Gebäuden mit zu berücksichtigen.
Mit der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.
Energieeinsparungsgesetz
Das Gesetz zielt darauf ab, in Gebäuden nur so viel Energie zu verbrauchen, wie zum Erreichen des
jeweiligen Zwecks - etwa ausreichend warmen Innenräumen - notwendig ist. Die Regelungen zielen
insbesondere auf Energieeinsparung bei Wärmeschutz, Anlagentechnik, Betrieb von Anlagen ab. Ferner sind
Vorgaben für die Verteilung von Heizkosten und Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende
Gebäude sowie zur Überwachung und Bußgeldvorschriften enthalten. Das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ist zugleich
Ermächtigungsgrundlage für spezielle Rechtsverordnungen, etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV).
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