Internationale Maaskommission (IMK)
Am 03. Dezember 2002 wurde das erste Übereinkommen für ein internationales Flusseinzugsgebiet, das die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik) vollständig in seinem Text berücksichtigt, geschlossen.
Im belgischen Gent unterzeichneten die Regierungen
- der Bundesrepublik Deutschland,
- des Königreichs Belgien,
- der belgischen Regionen Brüssel-Hauptstadt, Flandern und Wallonien,
- der Französischen Republik,
- des Großherzogtums Luxemburg und
- des Königreichs der Niederlande
das Übereinkommen.
Das Übereinkommen ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Wesentliche Inhalte des Übereinkommens
Ziel des Übereinkommens ist es zunächst, der zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Koordinierung in der gesamten Flussgebietseinheit der Maas zu dienen und insbesondere einen einzigen Bewirtschaftungsplan für die gesamte internationale Flussgebietseinheit zu erstellen. Zu diesem Zweck wurde das Maas-Einzugsgebiet mit allen Oberflächengewässern sowie dem Grundwasser in das Übereinkommen einbezogen. Darüber hinaus werden die in der Wasserrahmenrichtlinie weitestgehend ausgeklammerten Arbeitsbereiche Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz sowie Verhinderung und Bekämpfung unfallbedingter Gewässerverunreinigungen aufgenommen. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien auf die modernen umweltpolitischen Grundsätze (zum Beispiel Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung) und sieht zudem einen verstärkten Informations- und Meinungsaustausch sowie die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor.
Als Organ ist die Internationale Maaskommission eingesetzt worden, die aus den Delegationen aller Vertragsparteien besteht und einstimmig entscheidet.
Im Hinblick auf die neue Funktion der Internationalen Kommission zum Schutz der Maas als Plattform für die internationale Koordinierung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden die Mandate und Aufgaben der Arbeitsgruppen "Physiko-Chemie" und "Ökologie" den neuen Erfordernissen angepasst. Eine neue Arbeitsgruppe "Koordination Wasserrahmenrichtlinie" wurde eingerichtet, die sich mit Fragen in Bezug auf den internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit der Maas, mit geografischen Informationssystemen und Kartenmaterial, mit der wirtschaftlichen Analyse und mit dem Inhalt der 2. Phase des Aktionsprogramms Maas beschäftigt.
Darüber hinaus wurde die bisherige transnationale Gruppe Hochwasser (bisher für Schelde und Maas arbeitend) umgebildet und als Arbeitsgruppe "Hochwasser" in die neue Struktur der Internationalen Kommission zum Schutz der Maas integriert. Diese Arbeitsgruppe wird sich zukünftig verstärkt mit der mengenmäßigen Wasserführung (Hochwasser- und Niedrigwasserführung, Hochwasserschutz und -vorsorge) sowie mit der Hydrologie beschäftigen.
Das Sekretariat der Kommission hat seinen Sitz in Lüttich.
Weitere Informationen:
www.cipm-icbm.be
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