Stand: September 2008

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Grundlagen für Sicherheitsmanagementsysteme in Kernkraftwerken

Ein wirkungsvolles Sicherheitsmanagement ist ein wesentliches Element für die sichere Betriebsführung von Kernkraftwerken. Unter Sicherheitsmanagement versteht man die Gesamtheit der Tätigkeiten zur Planung, Organisation, Leitung und Kontrolle von Personen und Arbeitsaktivitäten im Hinblick auf die effiziente Erreichung einer hohen Sicherheitsleistung. Ziele sind eine hohe Qualität aller für die Sicherheit bedeutsamen Tätigkeiten und die Förderung einer hohen Sicherheitskultur. Ein hochwertiges Sicherheitsmanagement ist insbesondere Voraussetzung dafür, dass der Betrieb eines Kernkraftwerkes der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge entspricht. Folglich muss sich der Betreiber ein wirksames Sicherheitsmanagementsystem geben, das dem internationalen Stand solcher Managementsysteme und den aktuellen Regelwerksanforderungen genügt.

Um eine bundeseinheitliche Anwendung bei der Entwicklung, Implementierung und Verbesserung von Sicherheitsmanagementsystemen durch die Betreiber von Kernkraftwerken sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die "Grundlagen für Sicherheitsmanagementsysteme in Kernkraftwerken" mit Bekanntmachung vom 29. Juni 2004 im Bundesanzeiger Nr. 138 vom 27. Juli 2004, S. 16 275, veröffentlicht. Das Grundlagenpapier ist Ergebnis intensiver Beratungen auf Abteilungsleiterebene in einer Arbeitsgruppe des Länderausschusses für Atomkernenergie unter Anhörung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und der Energieversorgungsunternehmen mit in Betrieb befindlichen Leistungsreaktoren.

Das Papier enthält den Rahmen für die Sicherheitsmanagementanforderungen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik an die Systematik und Vollständigkeit von Sicherheitsmanagementsystemen für Kernkraftwerke in Deutschland zu stellen sind. Es bezieht sich auf Anforderungen an die Organisation, an organisatorische Festlegungen sowie an sicherheitsrelevante Prozesse.

Hier finden Sie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Text der Bekanntmachung vom 29. Juni 2004 und die "Grundlagen für Sicherheitsmanagementsysteme":