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Stand: Januar 2012

Flagge des Vereinigten Königreiches


ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)

Tastatur und CD (Foto: EyeWire) Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 762 f.)..

Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.

Mit dem Gesetz setzte Deutschland als einer der ersten Mitgliedstaaten der EU die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten um.

Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten kommunalen Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller müssen die Altgeräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen.

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Im Bundesgesetzblatt verkündet am 23. März 2005 (BGBl. I S. 762 f.).
Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.

Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)


Die Bundesregierung hat den Bericht an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen des ElektroG vorgelegt. Die entsprechende Bundestagsdrucksache 17 / 4517 kann links abgerufen werden.

Stand: 20.01.2011


Gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- Elektronikaltgeräte (WEEE) müssen die Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre achtzehn Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraums ihre Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten an die Kommission übermitteln. Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2007 und 2008. Die Bundesregierung hat in Umsetzung dieser Berichtspflicht die als Anlage beigefügten Zahlen an die Europäische Kommission übermittelt.

Wie bereits im Jahr 2006 überschreitet Deutschland mit 6,3 kg/Einwohner im Jahr 2007 sowie 7,8 kg/Einwohner im Jahr 2008 die durch die EU vorgegebene Sammelmenge deutlich. Auch die Verwertungs- und Recyclingquoten, die die WEEE-Richtlinie für die einzelnen Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten vorgibt, werden für die Berichtsjahre 2007 und 2008 erfüllt.


Daten über Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland aus dem Jahr 2006, wie sie an die EU–Kommission gerichtet wurden.

Praxishilfe für Erstbehandler

Im Rahmen des Forschungsvorhabens "Stoffstrommanagement zum ElektroG" wurde eine Praxishilfe für Erstbehandler (zertifiziert nach § 11 Elektro- und Elektronikgerätegesetz) entwickelt, die basierend auf den Erfahrungen mit dem Monitoring-Leitfaden aus dem Jahr 2007 ein bundesweit einheitliches Datenmanagement und harmonisiertes Meldewesen ermöglichen soll. Nachdem der Entwurf am 07. April 2008 öffentlich vorgestellte wurde, ist die Praxishilfe auf der Homepage des Forschungsnehmers, INFA GmbH, veröffentlicht.


des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)


Aktivitäten bezüglich der dem ElektroG zugrundeliegenden EU-Richtlinien

Die RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) wird durch die neu gefasste Richtlinie 2011/65/EU abgelöst, die am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endet am 2. Januar 2013. Die wesentlichen Änderungen, die sich durch die Neufassung der Richtlinie ergeben haben, sind die stufenweise Erweiterung des Anwendungsbereiches, die Implementierung eines Verfahrens zur Bewertung von möglichen, neu zu beschränkenden Stoffen sowie entsprechender Bewertungskriterien, und die Überarbeitung des Verfahrens zur Beantragung und Genehmigung zeitlich befristeter Ausnahmen.

Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte befindet sich derzeit in einem Änderungsverfahren.