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Abfallwirtschaft
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Stand: 28.10.2011
KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27. September 1994
- zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986).
Am 7. Oktober 1996 traten das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das ergänzende untergesetzliche Regelwerk mit einer Reihe neuer Verordnungen in Kraft. Dadurch gilt ein neues Abfallrecht, das stärker als bisher die Vermeidung von Abfällen fordert und den Einstieg Deutschlands in die Kreislaufwirtschaft endgültig schafft. Damit wird zugleich eine Trendwende beim Rohstoffverbrauch eingeleitet. Um die Vollziehbarkeit des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit seinem weiten Abfallbegriff zu gewährleisten, hat das untergesetzliche Regelwerk mit ineinandergreifenden Verordnungen die bürokratischen Überwachungsvorschriften des alten Abfallgesetzes von 1986 abgebaut und die Verfahren dereguliert.
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(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
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